Rahmenordnung für die Archivnutzung
Entgelte für die Nutzung im „arch-e“ Archivs Eisenwurzen in Steinbach an der Steyr
1. Allgemeines
Die persönliche Benutzung von Archivalien im „arch-e“ Archivs Eisenwurzen in Steinbach an der Steyr ist grundsätzlich kostenlos. Für den Einsatz von Notebooks durch Benutzer*innen wird bis auf weiteres keine Betriebskostenpauschale in Rechnung gestellt.
2. Schriftliche und mündliche Anfragen
Die Beantwortung nichtamtlicher schriftlicher oder mündlicher Anfragen erfolgt nach Maßgabe der personellen und technischen Möglichkeiten des Archivs. Dafür können Entgelte verrechnet werden. Anfragende werde in diesem Fall vor Durchführung der Recherche über die voraussichtlichen Kosten der Nachforschungen informiert.
Als Berechnungsgrundlage gilt ein Satz von derzeit € 50,- Stunde.
Dieser Betrag wird unabhängig vom Erfolg der Nachforschungen fällig. Die Durchführung der Nachforschungen kann von einer Vorauszahlung des voraussichtlichen Entgelts und Auslagen abhängig gemacht werden.
Das Archiv kann den Anfragenden zusätzlich alle anfallenden Auslagen (z. B. Postgebühren, Bankspesen, Versicherungsauslagen) in Rechnung stellen.
3. Fotokopien
Auf Antrag der BenutzerInnen können von Archivalien, sofern deren Erhaltungszustand es zulässt und die Besorgung der anderen Aufgaben des Archivs es erlaubt, durch das Archivpersonal Scans oder Fotokopien in beschränktem Ausmaß angefertigt werden. Die Preise für Scans und Fotokopien setzen sich aus den Selbstkosten des Archivs sowie aus der Entschädigung für den erforderlichen Manipulationsaufwand zusammen.
4. Fotos
Das Anfertigen von Digitalfotos (Reproduktionen von Archivalien und Fotos aus den Fotosammlungen des „arch-e“ Archivs Eisenwurzen durch BenutzerInnen ist mit Erlaubnis der Archivleitung gestattet.
a) Reproduktionen von Archivalien
Bei Reproduktionen von Archivalien durch BenutzerInnen verbleibt das Verwertungsrecht beim Archiv.
b) Reproduktionen von Fotos aus dem Bildarchiv
Bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Fotosammlungen des „arch-e“ Archivs Eisenwurzen ist die Beachtung allfällig bestehender Schutzrechte nach Urheberrechtsgesetz durch Unterfertigung einer Verpflichtungserklärung (Fotorevers) zu bestätigen.
Veröffentlichungen
Für Publikationen wird zusätzlich zu den Digitalisierungskosten eine Veröffentlichungsgebühr eingehoben. Bei wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder volksbildnerischen Publikationen und bei Veröffentlichungen, die dem Interesse der Kulturregion Eisenwurzen dienen, kann von der Einhebung einer Veröffentlichungsgebühr abgesehen werden.
Für Veröffentlichungen von Abbildungen werden derzeit EUR 58,- berechnet. Diese Gebühren gelten jeweils nur für eine Auflage. Für jede weitere Auflage sind die Gebühren für die Nutzungsrechte neuerlich zu bezahlen. Für Veröffentlichungen von Abbildungen in elektronischen Medien werden derzeit EUR 290,- berechnet.
Transkriptionen und Übersetzungen
Für die Archivbenutzung wird vorausgesetzt, dass BenutzerInnen die Archivalien selbst lesen können. Das Archivpersonal ist nicht verpflichtet, abgesehen von allgemeinen Hilfestellungen, BenutzerInnen aus den Archivalien vorzulesen, zu übersetzen oder zu transkribieren.
Werden Transkriptionen oder Übersetzungen vom Archiv selbst durchgeführt, so wird pro Stunde Zeitaufwand einer wissenschaftlichen Fachkraft derzeit ein Betrag von EUR 70,- in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Anfertigung von Transkriptionen oder Übersetzungen besteht nicht.
Hinweis zu den Kostenersätzen
Von der Einhebung der Tarife kann im Einzelfall abgesehen oder ein prozentueller Rabatt gewährt werden, sofern berücksichtigungswürdige Voraussetzungen, insbesondere Förderwürdigkeit oder ein besonderes Interesse des Vereins Kulturregion Eisenwurzen OÖ vorliegend ist. Die Voraussetzungen dafür sind von der Leitung des Archivs zu prüfen und von dieser zu bestätigen.
Kostensätze für die Anfertigung von Kopien, Digitalbildern und Filmaufnahmen
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Gruppe 0 | Kopien Preise in EUR |
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| Fotokopien Schwarzweiß DIN A 4 (beidseitig) | 1,50 (einseitig 1,00) | ||||||||||
| Fotokopien Schwarzweiß DIN A 3 (einseitig) | 1,50 | ||||||||||
| Fotokopien Farbe DIN A 4 (beidseitig) | 2,00 (einseitig 1,50) | ||||||||||
| Dokumentenscann-Kopien DIN A 4 | 1,50 | ||||||||||
| Dokumentenscann-Kopien DIN A 3 | 2,00 | ||||||||||
Gruppe 1 | Digitalbilder |
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| Arbeitsscan/Druckvorlage | 5,00 |
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| Dokumenten/Buch - pro Scan (jpg) | 0,50 |
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| Ausdruck Farbe DIN A 3 | 4,00 |
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| Herstellung eines Speichermedium (Stick) | 3,60 |
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| E-Mail-Versand | 1,80 |
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Gruppe 2 | Reproduktionsgebühren für Druckwerke |
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| Gebühr für Vervielfältigungen von Farb- Abbildungen | 58,00 |
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Gruppe 3 |
Sonstig Entgelte
Reproduktionsgebühren für Verwendung von |
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| 1 Woche | 20,00 | ||||||||||
| 1 Monat | 40,00 | ||||||||||
| 6 Monate | 80,00 | ||||||||||
| 1 Jahr | 120,00 | ||||||||||
Gruppe 4 |
Entgelte für Fernseh- und Filmaufnahmen |
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| Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken (Spiel- und Werbefilme) je angefangene Stunde Dreharbeit | 150,00 |
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| Aufnahmen zu Dokumentationszwecken/kulturellen Zwecken je angefangene Stunde Dreharbeit | 75,00 |
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Gruppe 5 | Reproduktionsgebühren für Fernseh-, Film- und Rundfunkaufnahmen |
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| Gebühr für die Verwendung von Farbabbildungen | 290,00 |
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| Gebühr für die Verwendung von Tondokumenten | 150,00 |
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Gruppe 6 | Versandspesen (nach Aufwand) |
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